AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Januar 2013

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB´s) des Unternehmens Gordon Biegel Fassade + Dach, 70378 Stuttgart.


1. Alle unsere Preise und Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, so ist ein vom Auftragnehmer ausgepreistes Leistungsverzeichnis bzw. ein erstelltes Angebot als unverbindlicher Kostenvor- anschlag zu verstehen. Wir verrechnen die am Tage der Lieferung geltenden Preise, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer dazugerechnet wird. Diese Preise werden mit Auftragserteilung im voraus bindend anerkannt. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen durch Mengenmehrungen von über 15% ergeben, so wird der Auftragnehmer ab Kenntnis davon unverzüglich diesen Umstand dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Handelt es sich um unver- meidliche Kostenüberschreitungen, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Anstelle von im Kostenvoranschlag angebotenen Materialien können "gleichwertige" Materialien verwendet werden, auch wenn dies nicht explizit im Kostenvoranschlag beschrieben und ausgewiesen wird. Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarte Materialien nicht zu und müssen diese zurück- genommen werden, so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers. An unsere Angebote sind wir 60 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sollten sich Lohnkosten aufgrund Regelungen die wir nicht zu vertreten haben, in den Branchen der Maler, Stuckateur, Spengler bzw. Dachdecker oder andere, zur Leistungser- stellung notwendige Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. ohne, dass wir darauf Einfluss haben, verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt.


2.  Pläne, Skizzen, Leistungsbeschreibungen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.


3. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises uneingeschränktes Eigentum der Firma Gordon Biegel Fassade + Dach, bei vorherigem Verkauf durch den Auftraggeber geht die Kaufpreisforderung auf uns über.


4. Unsere Rechnungen über Warenlieferungen und Leistungen sind sofort netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an den jeweils höheren Verzugszinssatz von 5 % über dem jeweiligen, üblichen Sollzinssatz, zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die anfallenden Mahnspesen sind vom säumigen Zahler zu tragen. Wenn vereinbarte Zahlungsziele überschritten werden, sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen zur Zahlung fällig. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, oder erhält der Verkäufer Auskünfte, wonach sich des Käufers finanzielle Verhältnisse verschlechtert haben, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Zahlung sämtlicher noch offenstehender Rechnungen – ob fällig oder nicht – verlagen und/oder alle noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen stornieren und weitere Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse durchführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Der Auftraggeber kann die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.


5. Ausführungsfristen und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wurde jedoch deren Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart, ist seitens des Auftraggebers eine 14-tätige Nachfrist zu gewähren. Bei von Witterungs- verhältnissen abhängigen Arbeiten erstrecken sich verbindlich vereinbarte Ausführungsfristen und Ausführungstermine überdies in dem Ausmaß, wie die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern. Der Auftragnehmer haftet nur für ihm nachweislich schuldhaft anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene unmittelbare Schaden.

6. Die Abnahme fertiger Leistungen hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen. Der Aufforderung ist die Zustellung einer Rechnung über fertiggestellte Leistungen gleichzusetzen. Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche Abnahme, so gilt diese 12 Tage nach dem Zugang der letzten Rechnung als erteilt und die Leistungen als Mängelfrei abgenommen.


7. Bei Reparaturarbeiten bezieht sich die Gewährleistung nur auf die unmittelbar ausgeführte Leistung. Während der Gewährleistungszeit sowie im Rahmen von Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Veränderungen, gleich welcher Art, an den von uns ausgeführten Leistungen oder eingesetzten Materialien vorgenommen werden.


8. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern lediglich eines angemessenen Teiles, wenn überhaupt.


9. Sämtliche an uns gerichtete Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, sowie Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.


10. Vertrags- und Erfüllungsort ist Stuttgart, auch wenn die Übergabe oder Lieferung der Ware an einem anderen Ort zu erfolgen hat. Für den Fall von Streitigkeiten wird die Zuständigkeit betreffenden Gerichtes in Stuttgart vereinbart, dies gilt auch für alle bisherigen und künftigen Rechtsfälle. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.


11. Eine eventuell eintretende rechtliche Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Leistungsgrundlagen berührt die Wirksamkeit in allen anderen Teilen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.