
Asbestsanierung und Asbestentsorgung
Demontage und Entsorgung von Asbest ist absolute Vertrauenssache
Ob in Dachwellplatten, Fassadenplatten, Elektroheizungen, Rohre, Putze oder als Dichtungsmaterial, Asbestprodukte wurden bis 1993 in über 3.000 verschiedenen Anwendungsbereichen verwendet und dürfen seitdem nicht mehr hergestellt, verarbeitet und vermarktet werden. Damit aber ist das Problem noch nicht endgültig gelöst. Als Altlast beschäftigt Asbest auch noch heute viele Gebäude und deren Eigentümer. Für Asbestsanierung und Asbest Abbruch sind vom Gesetzgeber umfangreiche Schutzvorschriften gefordert. Ihre Einhaltung wird strengstens kontrol- liert. Asbestentdemontage und Entsorgung dürfen nur von Fachfirmen oder Fachleuten ausgeführt werden, die in einem staatlich anerkannten Lehrgang den hierfür erforderliche Sachkundenachweis nach „TRGS 519 Asbestabbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ erworben haben. Unsachgemäß durchgeführte Asbestsanierungs- und Asbestentsor- gungsmaßnahmen können zu Spitzenbelastungen durch Faserstäube aus Asbest führen und Krebs bei Mitarbeitern und Bewohnern des Gebäudes verursachen. Wie die Mehrzahl der Krebs erzeugenden Gefahrstoffe besitzt Asbest keine akute Warnwirkung.
Bevor eine Sanierung in Angriff genommen werden kann, ist zu empfehlen das Erkennen von Asbest-Produkten in Gebäuden durch eine sachkundige Person durchführen zu lassen. Hierbei sollten alle Asbestprodukte, schwach- und festgebundene, bei einer systematischen Gebäudebegehung anhand von Bege- hungsprotokollen erfasst, fotografiert, in Bestandspläne eingetragen, und bewertet werden. Gleichzeitig sollte auch geprüft werden, ob in dem zu sanierenden Gebäude weitere Asbestprodukte vorhanden sind, um ggf. Sanierungskosten wie doppelte Baustelleneinrichtung, Gerüsterstellung und Abschottungen, zu sparen. Da es selbst für einen Fachmann nicht immer leicht ist die im Gebäude vorgefundenen Baustoffe zweifelsfrei zu identifizieren, sollte von jedem verdächtigen Baustoff eine Materialprobe entnommen und analysiert werden.
Steht zweifelsfrei fest, dass in dem betreffenden Gebäude Asbestprodukte an Dächern und/oder Fassaden vorhanden sind, so sind die Experten der BiegelTechnik Fassade + Dach gefragt. Es können auch umfängliche Demontage- und Abbrucharbeiten nach den Richtlinien der TRGS 519 „Asbest“ bzw. TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ übernommen werden.
Die BiegelTechnik Fassade + Dach ist Ihr Partner bei der Asbestsanierung und Asbestentsorgung. "Zertifiziert nach TRGS 519 Gefahrenstoffverordnung", übernehmen wir für Sie die Demontage und auch die Entsorgung sämtlicher festgebundenen Asbestzementprodukten. Erforderliche Anmeldungen bei den Behörden werden selbstverständlich direkt von uns vorgenommen.
Wir demontieren und entsorgen Asbest-Produkte auf Dächern, an Decken, Wänden, Fassaden, Kanälen, Rohren, Nachtspeicheröfen etc. und garantieren Ihnen jederzeit den ordnungsgemäßen Nachweis über die Entsorgung der Abfallprodukte durch einen ortsansässigen, zertifizierten Entsorgungsbetrieb.
Es erfolgt eine regelmäßige externe Überwachung durch DEKRA oder TÜV Süd .
Unsere Dienstleistungen nach „TRGS 519“ umfassen:




oder Nägel mit geeignetem Werkzeug

Big Packs auf vorhandene Paletten

Die Dokumentation des Verbleibs aller übernommenen Abfälle gemäß Nachweis- verordnung bietet dem Kunden ein Maximum an Sicherheit, da nach Gefahrstoff- verordnung der Abfallerzeuger solange in der Haftung bleibt, bis der Abfall einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt worden ist.
Informieren Sie sich noch heute unverbindlich und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Gerne erstellen wir auch für Sie ein kostenloses Angebot. Sie erreichen uns in Stuttgart unter der Rufnummer 0711-520895-30 oder über unser Kontaktformular.